Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

 UNIONSPORTGEMEINSCHAFT PAASDORF

 

  1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kurse, Trainings, Workshops, Veranstaltungen, Camps und sonstige Angebote (im Folgenden „Veranstaltungen“ genannt) der UNIONSPORTGEMEINSCHAFT PAASDORF (im Folgenden „Veranstalter“ oder „Verein“ oder in abgekürzter Form auch „USG Paasdorf“ genannt).
Mit der Anmeldung zu einem Angebot bzw. einer Veranstaltung erkennt der/die Teilnehmer:in bzw. dessen/deren gesetzliche Vertretung diese AGB verbindlich an.

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt über ein Online-Anmeldeformular, oder schriftlich, per E-Mail.

Im Falle einer Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers oder einer minderjährigen Teilnehmerin, muss diese durch eine obsorgeberechtigte Person erfolgen.

Diese Person muss ihren Wohnsitz in Österreich haben und bestätigt mit der Anmeldung die Richtigkeit der angegebenen Daten.

Der Vertrag kommt zustande, sobald:

  • die Anmeldung beim Veranstalter eingegangen ist und
  • die Teilnahmegebühr vollständig bezahlt wurde und
  • der Veranstalter die Teilnahme schriftlich per E-Mail bestätigt.

Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  1. Teilnahmevoraussetzungen, Leistungen und Ausschluss von der Veranstaltung

Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemäß der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

In eben dieser Beschreibung finden sich auch die genauen Leistungen.

Bei minderjährigen Teilnehmern/Teilnehmerinnen ist die Anmeldung und Zustimmung einer obsorgeberechtigten Person erforderlich.

Mit der Anmeldung werden folgende Voraussetzungen bestätigt:

  • gesundheitliche Eignung für sportliche Aktivitäten oder die Veranstaltung
  • wahrheitsgemäße Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen
  • Einhaltung der Veranstaltungsregeln

Etwaige gesundheitliche Einschränkungen sind vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer: innen von der (weiteren) Veranstaltungsteilnahme auszuschließen, bei:

  • grobem Fehlverhalten oder schweren Verstößen
  • wiederholten Regelverstößen oder Fehlverhalten
  • wiederholter Störung des Veranstaltungsablaufes
  • Nichtfolgeleistung der Anweisungen der Trainer; innen oder Leiter; innen
  • drohender oder bereits erfolgter Sachbeschädigungen
  • drohender oder bereits erfolgter Gefährdung anderer Personen

Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Im Ausschlussfall minderjähriger Teilnehmer; innen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet das Kind umgehend abzuholen.

  1. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Gebühren sind innerhalb der zweiwöchigen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Einlangen der Anmeldung beim Verein.

Im Falle einer Anmeldung kurz vor der Veranstaltung, muss die vollständige Teilnahmegebühr spätestens 5. Werktage vor Veranstaltungsbeginn bezahlt werden.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich mittels Überweisung und gilt erst als abgeschlossen, wenn der gesamte Betrag auf das Bankkonto des Vereins eingegangen ist.

Bankdaten:

UNIONSPORTGEMEINSCHAFT PAASDORF

IBAN: AT94 2011 1200 2573 8100

BIC/SWIFT: GIBAATWWXXX

Die Teilnahme ist erst nach vollständiger Bezahlung und schriftlicher Bestätigung garantiert.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, Mahngebühren zu verrechnen oder Teilnehmer: innen von der Veranstaltung auszuschließen und den reservierten Platz neu zu vergeben.

Der Verein ist berechtigt, geringfügig verspätete Zahlungen aus Kulanzgründen zu akzeptieren.

  1. Rücktritt und Stornobedingungen

Ein Rücktritt von der Anmeldung oder eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle minderjähriger Teilnehmer: innen durch die obsorgeberechtigte Person.

Es gelten folgende Stornogebühren:

  • Bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlose Stornierung
  • 60 bis 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr
  • 45 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • Ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr

Bei Verletzung oder Krankheit, vor Veranstaltungsbeginn (bei mehrtätigen Veranstaltungen vor Beginn des 1ten Veranstaltungstages), kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine individuelle Lösung vereinbart werden und gegebenenfalls der Veranstalter aus Kulanz eine teilweise Rückerstattung gewähren.

Wird die Teilnahme nach Veranstaltungsbeginn aus Gründen beendet, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind (z. B. Krankheit, Heimweh, Disziplinarverstoß oder freiwilliger Abbruch), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

  1. Absage oder Änderungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, wenn:

  • eine zu geringe Teilnehmerzahl vorliegt
  • Trainer: innen oder Leiter: innen ausfallen
  • schlechte Wetterbedingungen auftreten
  • höhere Gewalt vorliegt
  • organisatorische Gründe dies erforderlich machen

Bereits bezahlte Beiträge werden in diesem Fall aliquot rückerstattet oder gutgeschrieben.

Bei Absage einer ganzen mehrtägigen Veranstaltung (komplette Veranstaltung) vor dem 1ten Veranstaltungstag, wird die Teilnahmegebühr vollständig rückerstattet.

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

  1. Haftung

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Verletzungen im Rahmen des normalen Trainings- oder Sportbetriebs und in den Pausen
  • Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände
  • Schäden durch Missachtung von Anweisungen der Trainer: innen oder Leiter: innen

Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

  1. Versicherung

Die Teilnehmer: innen sind grundsätzlich selbst für einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz verantwortlich.  Dasselbe gilt betreffend Stornoversicherung.

Im Falle minderjähriger Teilnehmer: innen ist die obsorgeberechtigte Person dafür verantwortlich.

Pflicht hingegen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung. Ist diese nicht vorhanden oder gegeben, dürfen Teilnehmer: innen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Dieser Umstand muss dem Verein, im Falle minderjähriger Teilnehmer; innen durch eine obsorgeberechtigte Person, vor Veranstaltungsbeginn (bei mehrtätigen Veranstaltungen vor Beginn des 1ten Veranstaltungstages) bekanntgegeben werden.

Im Falle eines medizinischen Notfalls ist der Veranstalter durch die Veranstaltungsanmeldung ermächtigt Erste Hilfe zu leisten und/oder einen Arzt oder Rettungsdienst zu verständigen.

Entstehen dem Verein im Zusammenhang mit notwendigen medizinischen Maßnahmen (z. B. Arztbesuch, Rettungstransport) Kosten und sind diese nicht vom Verein zu vertreten, verpflichten sich die obsorgeberechtigten Personen zum Ersatz dieser Kosten.

  1. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des Veranstalters besteht ausschließlich während der offiziellen Veranstaltungszeiten.

Außerhalb dieser Zeiten liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.

Die obsorgeberechtigten Personen verpflichten sich:

  • das Kind pünktlich zu bringen und abzuholen (am definierten Treffpunkt)
  • das Kind bei Trainer: innen oder Leiter: innen an- und abzumelden
  • sicherzustellen, dass das Kind abgeholt wird.

Minderjährige Teilnehmer; innen dürfen das Sportgelände nur mit Zustimmung der Trainer: innen oder Leiter: innen verlassen.

  1. Gesundheitszustand

Die obsorgeberechtigten Personen bestätigen mit der Anmeldung:

  • dass das Kind für sportliche Aktivitäten bzw. die Veranstaltung gesundheitlich geeignet ist und das im Zweifelsfall auch mit einem Arzt abgeklärt wurde
  • dass gesundheitliche Einschränkungen angegeben wurden
  • dass notwendige Medikamente mitgebracht werden

Im Notfall ist der Veranstalter berechtigt, medizinische Hilfe zu organisieren.

  1. Außerordentliche Mitgliedschaft

Mit der Anmeldung wird der/die Teilnehmer: in für die Dauer der Veranstaltung als außerordentliches Mitglied des Vereins geführt, für welche die Anmeldung wirksam erfolgt ist. Im Fall minderjähriger Teilnehmer; innen durch die obsorgeberechtigte Person. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Abschluss der Veranstaltung.

Der Mitgliedsbeitrag ist in den Teilnahmegebühren enthalten. Der den Mitgliedsbeitrag übersteigende Teil der Teilnahmegebühr stellt einen Unkostenbeitrag für die Abhaltung der Camps dar.

Sofern Leistungen von Drittanbietern gesondert gegen Entgelt angeboten werden, ist dies bei der jeweiligen Veranstaltung speziell ausgewiesen.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Veranstaltungsorganisation, Abrechnung und Information über weitere Angebote verarbeitet.
Die Daten werden nicht an Dritte (ausgenommen Sportverbände und Förderstellen) weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Details können auf unserer Website eingesehen werden.
https://www.usgpaasdorf.at/datenschutzerklaerung-vereine/

  1. Bild-/Foto- / Videoaufnahmen

Mit der Veranstaltungsanmeldung erklären sich die Teilnehmer: innen bzw. deren gesetzliche Vertretung einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- bzw. Videoaufnahmen von mir (Teilnehmer; in) zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins angefertigt, zu diesem Zweck eingesetzt und via Live-Stream (Übertragung über das Internet zum Zeitpunkt der Aufnahmen, keine Speicherung), via Internet (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar), in sozialen Medien (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar), in Vereinsberichten, in Werbematerialen oder Printmedien des Vereins veröffentlicht werden. Aus dieser Zustimmung leite ich keine Rechte (z.B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@usgpaasdorf.at, per Brief an den Vereinssitz, Theresia Weiß-Ring 56, 2130 Paasdorf, widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Vereins unterliegen.

  1. Datenweitergabe an Dach- und Fachverbände

Mit der Veranstaltungsanmeldung erklären sich die Teilnehmer: innen bzw. deren gesetzliche Vertretung einverstanden, dass bei einer Veranstaltungsteilnahme eine Übermittlung personenbezogener Daten an Fach- bzw. Dachverbände zur Abwicklung gegebenenfalls erforderlich sein kann. Darüber erklärt man sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die mit diesem Formular erhobenen Daten zu den in der Datenschutzerklärung/in den Informationen über die Verwendung personenbezogener Daten angeführten Zwecken auch an die: SPORTUNION LANDESDACHVERBAND Niederösterreich, Dr. Adolf-Schärf-Straße 25, 3100 St. Pölten oder die SPORTUNION Österreich, Falkestraße 1, 1010 Wien sowie Sportfachverbände weitergegeben werden dürfen. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@usgpaasdorf.at, per Brief an den Vereinssitz, Theresia Weiß-Ring 56, 2130 Paasdorf, möglich. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Widerruf der Zustimmung der Datenweitergabe den Ausschluss von diversen Veranstaltungen, Wettkämpfen und auch Trainingseinheiten/ Trainingslagern oder Ausbildungen bedeuten kann, insbesondere wenn es sich bei diesen um Veranstaltungen der Landes- bzw. Bundesfach- oder Dachverbände handelt. Ich nehme ferner zur Kenntnis, dass bei einem allfälligen Widerruf Einschränkungen bei der Ausübung eines Wettkampf- bzw. Leistungssports wahrscheinlich sind, da die Datenweitergabe hierfür eine Voraussetzung darstellt. 

  1. Kommunikation über Messenger-Dienste (vorzugsweise WhatsApp und deren Gruppen)

Die organisatorische Kommunikation im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z. B. kurzfristige Informationen, Programmänderungen, Treffpunkte oder Erinnerungen) kann über einen Messenger-Dienst (vorzugsweise WhatsApp) sowie über Messenger-Dienst-Gruppen (vorzugsweise WhatsApp-Gruppen) erfolgen.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer: innen bzw. deren obsorgeberechtigte Personen damit einverstanden, dass ihre angegebene Mobiltelefonnummer zu diesem Zweck verwendet und in eine entsprechende Gruppe (bspw. WhatsApp-Gruppe) aufgenommen wird. Dabei kann die Mobiltelefonnummer für andere Gruppenmitglieder sichtbar sein.
Den Teilnehmer: innen bzw. deren obsorgeberechtigten Personen ist bekannt, dass bei der Nutzung eines Messenger-Dienstes personenbezogene Daten durch den Messenger-Dienst-Anbieter verarbeitet werden können.
Wer keine Kommunikation über den gewählten Messenger-Dienst wünscht, kann dies dem Verein schriftlich per E-Mail an info@usgpaasdorf.at mitteilen; wichtige Informationen werden in diesem Fall auf alternativem Weg (z. B. per SMS oder E-Mail) übermittelt.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.